Oberfränkisches Bauernhofmuseum

Vormundschaftsquittung 1783


In einem Berliner Antiquariat – Hinweis eines Hofer Geschichtsforschers – wurde ein Dokument angeboten, das das Dietelarchiv nun ergänzt. Im Nachlass der Familie Dietel finden sich viele Dokumente zu Vormundschaften im 18. Jahrhundert. Sie werfen ein Licht auf die von Amtswegen beaufsichtigte Fürsorgepflicht für Waisen. Frauen standen, wenn sie unverheiratet blieben, lebenslang unter Obhut eines Vormundes. Wie das neu erworbene Dokument seinen Weg von Kleinlosnitz nach Berlin fand, ist leider nicht nachzuvollziehen. Umso deutlicher ist die Information zu der besagten Generation in Kleinlosnitz.

Die Besitzer des heutigen Wirtschaftshofes trugen nach der Teilung eines großen Hofes 1698 noch den früheren Familiennamen Dietel. Johannes Dietel, der Inhaber hatte 1739 im Alter von 37 Jahren die dreizehn Jahre jüngere Elisabetha Margaretha Wagner aus Germersreuth geheiratet. Nach 20 Jahren starb der Ehemann im Alter von 57 Jahren. Seine Frau überlebte ihn nicht lange. Sie starb mit 50 Jahren an einer „Geschwulst“. Ihre sechs Kinder kamen zwischen 1740 und 1751 auf die Welt, fünf Töchter und ein Sohn. Die jüngste Tochter wurde nur ein Jahr alt, vorher kam ein Mädchen tot zur Welt. Der einzige Sohn wurde 1747 geboren und tauchte in späteren Dokumenten nicht mehr auf. Er wäre der übliche Hofnachfolger gewesen.

Von den drei weiteren Töchtern hatte die älteste Tochter 1767 Johann Köhler aus Sparneck geheiratet. Sie war 27 Jahre alt, ihr Mann 36. Zu diesem Zeitpunkt waren die Eltern bereits verstorben und für die hinterlassenen Kinder höchstwahrscheinlich ein Vormund bestellt. Der Viertelmann Johann Georg Heinold, sozusagen Ortssprecher und Nachbar, war als Vormund für Elisabeth bestellt und ihm wurde bestätigt, dass er den Erbteil und alle notwendigen Unterlagen der Nachbarstochter ausgehändigt hat. Das Dokument ist 1783 ausgefertigt. Da waren die beiden noch lebenden ledigen Töchter bereits 38 und 41 Jahre alt, der Schwager und Hofbesitzer Johann Köhler verwitwet, denn seine Frau war bereits sieben Jahre nach der Hochzeit 1773 gestorben.

Das Dokument endet mit den üblichen amtlichen Floskeln, die Mühsal, Arbeit, Leid und wohl auch ein bißchen Glück nicht annähernd umschreiben können: „Uhrkundlich ist diese Vormundschaftts Quittung Hochfürstl. Casten Amtswegen geferttiget, sigillando subscribendoque corrobiret (gesiegelt, unterschrieben und bestätigt) vom Eingangs erwehnten Köhler aber statt seiner Schwägerin mit unterschrieben worden.
So geschehen Sparneck, den 21. Aug. 1783
Johann Sigmund Friedrich Feez (märkgräflicher Beamter in Sparneck)
Johann Köhler
Chatharina Margaretha Dietlin

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